Datenschutzerklärung

Information gemäß DSGVO

Informationsblatt für Patientinnen und Patienten zum Datenschutz

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DGVO) bin ich ab dem 25.05.2018 verpflichtet, Ihnen bestimmte Informationen bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu erteilen. Dieser Verpflichtung komme ich gerne mit Überreichung dieses Informationsblattes nach.

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Ulrich Hegener, Arzt für Innere Medizin, Franziskastr. 8, 45131 Essen.

  1. Zwecke sowie Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Grundlage einer Behandlung ist der Behandlungsvertrag, der auch formlos geschlossen werden kann.

Diesen Behandlungsvertrag kann ich nur ordnungsgemäß erfüllen, wenn ich Ihre Daten verarbeiten, beispielsweise Ihre Versichertendaten aufnehme. Der Zweck der Datenverarbeitung besteht primär also in der Durchführung des Behandlungsvertrages. Zusätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung Ihrer Daten.

Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte müssen gemäß § 630f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung einer Patientenakte in Papierform oder elektronisch führen. Dort sind sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und zukünftige Behandlung der Patienten wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen. Die Datenverarbeitung dient damit auch dem Zweck, dieser Verpflichtung nachzukommen.

In den überwiegenden Fällen wird es sich bei den durch uns verarbeiteten Daten um Gesundheitsdaten handeln.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist Art. 9 Absatz 2 Buchstabe h) in Verbindung mit Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung sowie § 22 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gesundheitsdaten werden ausschließlich bzw. unter Verantwortung von Personen verarbeitet, die einer strafrechtlich abgesicherten Schweigepflicht unterliegen.

Die Patientendaten werden auch zu dem Zweck der gesetzlich geregelten Weitergabe an festgelegte Empfänger verarbeitet (beispielsweise an den überweisenden Hausarzt, an Kassenärztliche Vereinigungen, an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Auch erhalte ich von Dritten, beispielsweise von Ihrer Krankenkasse oder anderen Behandlern aufgrund gesetzlicher Regelungen oder Ihrer Einwlligung Informationen, die ich zur Durchführung des Behandlungsvertrages sowie zur Erfüllung unserer gesetzlichen Dokumentationspflicht (§ 630f BGB, s.o.) in der Behandlungs­dokumentation speicher. Auch hierfür ist Rechtsgrundlage Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe h) in Verbindung mit Absatz 3 DSGVO, § 22 BDSG.

In den Fällen, in denen eine Datenverarbeitung nicht zur Durchführung des Behandlungsvertrages erforderlich ist oder nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruht, wird eine Datenverarbeitung üblicherweise auf Ihrer Einwilligung beruhen. Rechtsgrundlage ist in diesen Fällen Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a) DSGVO.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es möglich, dass ich Daten an folgende Empfänger / Kategorien von Empfängern weitergebe:

Krankenkassen, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Ärztekammer Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Berufsgenossenschaften, Renten­versicherung, Labor, Gesundheitsämter, mitbehandelnde Ärzte und Krankenhäuser.

Darüber hinaus können wir Daten mit der Einwilligung der Betroffenen weitergeben. Bei Erteilung Ihrer Einwilligung werden wir Sie darüber informieren, um welche Empfänger es sich im Einzelnen handelt.

  1. Dauer bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Datenspeicherung:

Personenbezogene Daten von Patienten sind grundsätzlich gemäß § 630 f Abs. 3 BGB sowie den Vorschriften der jeweils einschlägigen Berufsordnung für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. In besonderen Fällen erfolgt eine längere Aufbewahrungsfrist als gesetzlich angeordnet, beispielsweise bei der Durchsetzung von Schadensersatz-, Versicherungs­­- und Rentenansprüchen des Patienten, soweit ich hiervon Kenntnis habe. Ebenso kann auch der gesundheitliche Zustand des Patienten eine über die Fristen hinausgehende Aufbewahrung erforderlich machen. Da auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche des Patienten gegen seinen Behandler gemäß § 199 Abs. 2 BGB erst nach 30 Jahren verjähren, behalte ich mir vor, die Patientenakte für die Dauer von 30 Jahren aufzubewahren.

  1. Rechte der Betroffenen:

Im Rahmen der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie verschiedene Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, Auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Soweit die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können hinsichtlich der Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.

Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf.

  1. Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen der Nichtbereitstellung:

Bei der Durchführung des Behandlungsvertrages oder einer heilkundlichen Beratung ist eine Datenverarbeitung zwingend erforderlich, so dass eine Nichtbereitstellung von Daten im Regelfall dazu führt, dass keine Behandlung / Beratung vorgenommen werden kann.